14.04.2008
Mein Schreiben wurde nicht sachgerecht beantwortet.
05.05.2008
Aktenvollständigkeit ist nicht nachvollziehbar.
08.05.2008
Mein Schreiben soll nicht beantwortet werden
Die Geschäftsführung dokumentiert auf der Rückseite von Bl.1270 mein Schreiben soll nicht beantwortet werden.
06.08.2009
Auf mein Schreiben sollte nicht reagiert werden
09.09.2009
Keine Reaktion auf mein Schreiben
Mit dem Hinweis, es würde keinen Sinn machen meine Schreiben zu beantworten, gab es keine Reaktion auf mein Schreiben.
14.09.2009
Auf mein Schreiben sollte nicht reagiert werden
17.09.2009
Meine Schreiben wurden nicht sachgerecht bearbeitet.
18.09.2009 (Az.: E 207/09)
15.09.2009
Beschwerdeverfahren wurde von mir eingeleitet
22.09.2009
23.09.2009
Meine Schreiben wurden nicht sachgerecht bearbeitet.
05.10.2009 in der Geheimhaltungsliste Nr.: 21
19.10.2009
Der Vermerk dokumentiert,
meine Schreiben sollen bis zum 26.10.2009 im Beschwerdeverfahren bearbeitet werden.
Jedoch ein weiteres Schreiben aus Mannheim dokumentiert, meine Beschwerde zum Az.: E 207/09 wurde mit dem Schreiben der BGHW schon am 19.10.2009 abgeschlossen.
Und die Begutachtung - wie mit dem Schreiben der Bezirksverwaltung Bremen vom 05.10.2009 angeregt - wurde abgelehnt.
Dieses Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) wurde vor mir über zwei Jahre zurückgehalten und erst im Jahre 2011 vorgelegt. Und wurde von der Kripo Bremen als unglaublich bewertet und mir wurde erklärt, dass die Beteiligten nach "Stasi-Manier" vorgehen.
So ein Schreiben (05.10.2009) darf es nicht geben.
Darum darf ich auch dieses Schreiben nicht mehr kopieren und auch nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen. Und werde dazu mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro bedroht. Und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten festgesetzt werden kann.
Dieses Schreiben vom 05.10.2009 (drei Seiten) ist auch in der Liste vom 20.03.2019 über 45 Geheimdokumenten aufgeführt, die ich unter der o. g. Androhung nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich machen darf.
So eine Liste darf es nicht geben.
19.10.2009 von Mannheim an Bremen
19.10.2009 von Mannheim an meine Adresse
Der Fragenkatalog vom 12.10.2009 war nicht beantwortet.
13.10.2009
Vermerk auf meinem Schreiben deckt auf:
BGHW hat Hausverbot im Visier.
21.10.2009
22.10.2009
26.10.2009
Gerichte hätten alles überprüft.
Die Akte ist schon wieder in Bremen
18.01.2010 (Bl. 786) Geheimhaltungsliste Nr.: 22
Es kommt zum Hausverbot
Mit dem Schreiben vom 18.01.2010 habe ich mein 1. Hausverbot bis zum Jahre 2013 von der BGHW erhalten Dafür gab es aber keinen rechtlichen Grund.
So ein Schreiben (18.01.2010) darf es nicht geben.
Darum darf ich auch dieses Schreiben nicht mehr kopieren und auch nicht der Öffentlichkeit zugänglich machen. Und werde dazu mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro bedroht. Und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten festgesetzt werden kann.
Dieses Schreiben vom 18.01.2010 ist auch in der Liste vom 20.03.2019 über 45 Geheimdokumenten aufgeführt, die ich unter der o. g. Androhung nicht mehr der Öffentlichkeit zugänglich machen darf.
So eine Liste darf es nicht geben.
28.01.2010
Diverse Unterlagen entnommen
Mit einem Vermerk vom 12.03.2010 wurden diverse aktenkundige Unterlagen entnommen. Es ist aber nicht nachvollziehbar, welche Unterlagen entnommen wurden und wo diese Unterlagen abgelegt wurden. Und damit ist der Geschehensablauf in der Akte unterbrochen.
24.09.2014
Es gibt keine Eingangsbestätigung
und damit werde ich zu Einschreiben gedrängt die auf dem Postwege verschwinden könnten..
07.12.2020
Es geht weiter um die Akteneinsicht
und schon mit Anwaltsbrief vom 05.05.2008 wurde mitgeteilt, dass den Gerichten sämtliche Aktenunterlagen zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage vollumfänglich vorliegen, kann nicht bestätigt werden.
Es wurde auch nicht weiter überprüft und somit auch nicht dokumentiert, dass die Unterlagen vollumfänglich vorlagen.
Dieses werde ich nun nachholen.