Grundgesetz Art. 5 (1)
Militär, Bürgermeister Kaisen und Presse kümmerten sich im Jahre 1945 um die freie Meinungsäußerung und darf nicht vorbei sein.

Die Militärpolizei hatte ihren Sitz neben dem jetzigen Sozialgericht Bremen am Wall 198 und hatte 1945 für freie Meinungsäußerung gesorgt.
16.08.2017
Weser-Kurier berichtet

Meine Webseite deckt Sozial.- Justiz.- Wirtschaftsskandal und strafrechtlich Relevantes auf. Diese Webseite wurde von der Justiz überprüft, ist keine üble Nachrede und Strafvereitelung im Amt wurde ableitbar.
Nach m.M. will auch der neue Bürgermeister und Senat meinen Fall nicht bearbeiten, weil dabei der gute Ruf der Stadt Bremen geschädigt wird.
M.M. soll die wahre Sach- und Rechtslage nicht zur Niederschrift kommen. Dazu im Einklang sind die Betroffenen auch nicht von der Staatsanwaltschaft Bremen befragt worden.
21.08.2017
25.09.2017
Schwarzer Tag für die Sozialdemokraten,
"Zeit für mehr Gerechtigkeit" ist abgelaufen.
20.10.2018
Bürgermeister: Herr Carsten Sieling
Meine Schreiben wurden nicht beantwortet.
Wer ist Carstens Sieling
Siehe Bild 16 von 18. >Klick
08.09.2020
Neuer Bürgermeister: Herr Andreas Bovenschulte

Das ist Andreas Bovenschulte und bisher als Bürgermeister von Bremen meine Schreiben nicht beantwortet hat. Wie sein Vorgänger Carstens Sieling. >Klick
21.09.2020
Bürgermeister: Herr Andreas Bovenschulte
Mein Schreiben wurde nicht beantwortet.
Anlage:
18.09.2020
19.09.2020
Militär, Bürgermeister Kaisen und Presse sorgten im Jahre 1945 für freie Meinungsäußerung und darf nicht vorbei sein.
Bürgermeister: Herr Andreas Bovenschulte
Meine Schreiben wurden bisher nicht beantwortet:
16.12.2020
15.12.2020
16.12.2020
08.02.2021
Die Öffentlichkeit verfolgt den Geschehensablauf
Mit der folgenden E-Mail wird in meinem Gästebuch nachvollziehbar, die Öffentlichkeit verfolgt den weiteren Ablauf. Insoweit werde ich die Senatoren f. Inneres und Justiz sowie den Bürgermeister um eine Zwischenbericht gemäß Art. 17 GG bitten.
Militär sorgte für freie Meinungsäußerung u. Kaisen

Die Öffentlichkeit muss in der Lage sein die Wahrheit auf meiner Webseite zu lesen. Insoweit ist auch das Versäumnisurteil aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 13.08.2019 zum Az.: 324 O 128/19 aufzuheben, damit die Öffentlichkeit die Wahrheit lesen kann über die 45 Entscheidungen der Behörde (BGHW).
Von allen gefürchtet; die amerikanische Militärpolizei, die ihren Sitz im Polizeihaus am Wall und neben dem Sozialgericht Bremen hatte.
2019 bin ich im Gefängnis gelandet,
weil ich von der Meinungsfreiheit gebrauch gemacht habe.
Dazu im Einklang liegt der folgende Beschluss aus dem Landgericht (LG) Hamburg vom 10.12.2018 vor und ein Ordnungsgeld in Höhe von 750,- Euro, ersatzweise ein Tag Ordnungshaft je 250,- Euro festgesetzt hat.
Das Ordnungsgeld konnte ich nicht zahlen und bin im Jahre 2019 im Gefängnis gelandet.
Der Entlassungsschein (27.12.2019) liegt vor
und muss sorgfältig aufbewahrt werden.

Das es am 10.12.2018 zu dem Beschluss kam ist m.M. ein Unrecht.
So fundiert der Beschluss auf eine merkwürdige eidesstattliche Versicherung von dem Geschäftsführer der BGHW vom 05.12.2018 und bisher dem Gericht und mir nicht einmal im Original vorgelegt wurde und ist auch nicht mit dem Geschehensablauf der Behördenakte im Einklang.
02.09.2014
Meine Webseite ist keine üble Nachrede
Die BGHW hatte schon am 02.09.2014 die Staatsanwaltschaft Bremen eingeschaltet. Und es wurde versucht mir eine üble Nachrede und Verleumdung anzulasten. Dieses ist aber nicht möglich und so hat die Staatsanwaltschaft Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt. Die BGHW konnte und hat auch keinen Widerspruch eingelegt.