Die Amtsträger im Sozialsystem haben am 08.04.2011 dokumentiert: Dass eine Strafanzeige gegen Herrn Neumann wenig Aussicht auf Erfolg biete. Weisen aber auf die "Signalwirkung" einer solchen Maßnahme beim eigenen Personal hin. Drei Jahre später kam es dann am 02.09.2014 zu der Strafanzeige gegen meine Person mit dem Tatvorwurf: Üble Nachrede u. Verleumdung. Nach meiner schriftlichen Aussage vom 08.02.2015 hat die Staatsanwaltschaft (ST) Bremen die Ermittlungen mit dem Schreiben vom 26.05.2015 eingestellt.

 

Dazu ist zu sagen: 

 

 

05.04.2011

Die BGHW überlegt meine Bestrafung. Es hat sich aber mit der Strafanzeige der BGHW vom 02.09.2014 gezeigt, meine Person ist nicht angreifbar.

 

 

 

 

Geschäftsführer der BGHW Herr [20-1] benötigt eine "Signalwirkung" an sein eigenes Personal.  

 

08.04.2011 -108-

Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BGHW eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung an das eigene Personal.  

 

08.04.2011 -109/110-

Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen.  

 

 

05.03.2021

Die BGHW möchte nicht, dass ihre Unterlagen (Maßnahmen) an die Öffentlichkeit kommen.