
31.08.2009[31]
Vermerk:
Unterschlagung aufzudecken wurde eine Absage erteilt.
Dieses Dokument [31] hat die BGHW angefertigt und ich darf es der Öffentlichkeit nicht zugänglich machen.
Auf den Vermerk habe ich damals wie folgt reagiert:
Schreiben v. 05.10.2009 (Bl.2402 bzw. [1234-2] sollte geheim bleiben und steht auf der Geheimhaltungsliste vom 13.08.2019.
19.10.2009
Schreiben aus der HV-Mannheim an die BV-Bremen,
mit der Antwort auf das interne Schreiben vom 05.10.2009
10.11.2009
Vermerk zur Restakte:
Eine Einsicht in die Restakte soll ich auf keinem Fall erhalten.
18.11.2009
Gesprächsnotiz:
Übersendung des internen Schreibens vom 05.10.2009 wurde abgelehnt.
13.04.2011
E-Mail:
Herr Neumann hat Hausverbot und wurde als gefährliche Person eingestuft. Übersendung interner Schreiben wurde genehmigt.
27.05.2011
Mit dem Schreiben habe ich die Geheimunterlagen erhalten.
So auch das o.g. Schreiben vom 05.10.2009 und in die Liste vom 13.08.2019 zur Geheimhaltung aufgenommen wurde.