Zweifelsfrei hat die BGHW im Visier, ich soll bestraft werden.

M.M. hat die BGHW ihre Aufgaben nach § 1 SGB VII nicht mehr erfüllt. Und die Mediziner der BGHW haben der BGHW schon auf Anfrage am 28.11.2007 angezeigt:

 

"Als vorrangig, in dieser komplexen Angelegenheit ist der baldige Abschluss der Rechtsstreitigkeiten zu sehen."

 

M.M. werden die Beteiligten von dem Gesetzgeber mit einer Strafe bedroht, wenn 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW der Öffentlichkeit und den Gerichten zugänglich gemacht werden. Insoweit ist auch das Kopieren der Unterlagen untersagt. Dazu hat die BGHW auch die Liste zur Geheimhaltung vom 13.08.2019 aus dem Landgericht (LG) Hamburg vorgelegt.

 

Seit dem 14.03.2013 berichte ich auf meiner Webseite über  meinen "Kampf um Unfallrente" bei der sozialen gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften.

Scheinbar ist meine Webseite für die Beteiligten von Anfang an ein "Rotes Tuch". Und wollen verhindern, dass meine Akte der Öffentlichkeit und Gerichte zugänglich gemacht wird.

 

Die Beteiligten wollen sich nicht rechtfertigen und auch nicht kriminalisiert werden. Und haben im Visier, dass ich bestraft werde. Dazu im Einklang liegen die Beweismittel wie folgt vor:

 

05.10.2009 (3 Seiten). 13.08.2019 zur Geheimhaltung unter Nr.2 festgesetzt.

17.11.2009

28.11.2009

 

Am 18.01.2010 hatte ich mein 1. Hausverbot erhalten und den Mitarbeitern

der BGHW wurden persönliche Gespräche mit mir untersagt.

Am 01.09.2010

Die Beklagte wünschte die Mediation aber das Sozialgericht (SG)

Bremen will keine Mediation und ist eine Besonderheit.

So wurde schon am 01.09.2010 die 1. mögliche Mediation vom SG Bremen nicht zugelassen.

 

Begründung:

Kommt es nämlich zur Schlichtung, wäre nachvollziehbar, dass das Gericht von Anfang einen Fehler gemacht hat und ich von Anfang an Recht gehabt habe.

 

01.09.2010 

 

02.03.2011 (Bl.974-982) 

Mitarbeiter verweigern die Bearbeitung meiner Akte.

Es wurde u. a. überprüft, ob strafrechtlich gegen meine Person vorgegangen werden soll.

 

Die BGHW wollte am 01.09.2010 die Mediation, aber nachdem ich ein Strafverfahren und Beschwerdeverfahren (E 29/11) gegen den Bearbeiter meiner Akte angestrengt habe, hat die BGHW mit dem folgenden Schreiben vom 02.03.2011 dokumentiert:

 

Die Mitarbeiter fühlen sich genötigt und haben Sorge, dass die Situation um Herrn Neumann weiter eskaliert und erklären sich daher für befangen. Und es stellte sich u. a. die Frage:  

 

 "zu prüfen, ob strafrechtlich gegen ihn vorgegangen werden soll."

 

04.03.2011

Schreiben der BGHW an das BVA

und Anlage in Kopie:

Schreiben der BGHW vom 02.03.2011 (Bl.974-982)

 

04.03.2011

 

Wichtig: Hoch 

Auch von uns mal herzlichen Dank für Deine gute Arbeit.

 

05.04.2011

Es folgte das Schriftstück der BV Bremen vom 05.04.2011 und wörtlich dokumentiert:

 

"Leider steht Ihre Mitteilung weiterhin aus, wie gegenüber Herrn Neumann künftig verfahren werden und wie seinen Vorwürfen entgegnet werden soll und ob er, trotz seiner Verfehlungen, straffrei ausgeht."  

 

08.04.2011

Strafanzeige als "Signalwirkung" an das eigene Personal

Am 08.04.2011 wünschte der Geschäftsführer der BV Bremen eine Strafanzeige gegen meine Person, als "Signalwirkung an das eigene Personal.

 

27.05.2011

Mit dem Schreiben der BGHW Mannheim erhalte ich weitere Aktenteile

(E 29/11) als Anlage in Kopie

  

 

19.02.2014

Die Richterin kündigt an, sie wird keine Mediation durchführen.

In dem folgenden Schreiben vom 19.02.2014 behauptet die Richterin:

 

"Ich hätte von Anfang an kein Recht gehabt und dieses wäre vielfach gerichtlich bestätigt."

 

Aber vier Monate später am 19.06.2014 kam es zu meinen ersten Teilerfolgen und damit ist zweifelsfrei gesichert, ich hatte von Anfang an Recht und die Richter haben von Anfang an Falschurteile angefertigt.

 

Das SG Bremen hat damit an Ansehen verloren

 

19.02.2014

 

 

13.03.2014

 

18.03.2014

 

04.03.2014

  

 

 

02.09.2014

Strafanzeige der BGHW gegen meine Person (und Webseite)

 

Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person wurde mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 eingestellt.

  

08.02.2015

26.05.2015

Meine Anschuldigungen bleiben bestehen! 

Darauf hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt.

 

29.04.2016

Durch meine dokumentierten Anschuldigungen werden die Beteiligten weiter von dem Gesetzgeber bedroht. Damit die wahre Sach-und Rechtslage nicht zur vollständigen Niederschrift kommt, hat das Bedrohungsmanagementteam den Aktenbearbeiter/innen mit dem Aktenvermerk vom 29.04.2016 bekannt gemacht, wie sie die Akte und meinen Fall bearbeiten sollten. 

 

 

 

Viele Unterlagen müssen Geheim bleiben, dürfen die Gerichte und Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden, weil damit Pflichtverletzungen und Manipulation dokumentiert werden. Das Kopieren muss untersagt werden.

 

Wie aber kann die BGHW erreichen, dass ich die Unterlagen geheim halte?

 

Die BGHW könnte mir geben, was mir von Anfang an nach Recht- und Gesetz zusteht, auch wenn es um 20 Jahre verspätet kommt. Dafür werde ich ja mit einem Zinsbescheid entschädigt.

 

Die BGHW könnte aber auch einen Anwalt beauftragen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu erarbeiten. Insoweit dazu führen könnte, dass ich im Gefängnis landen werde. Und diesen Weg ist die BGHW auf merkwürdige Weise auch gegangen. 

 

 

Gegen meinen Willen bin ich Geheimnisträger der BGHW geworden.

Dazu hat die BGHW eine strafbewehrte Unterlassungsklage beim Landgericht (LG) Hamburg angestrengt. 

Wo gegen ich machtlos war, weil ich damals keinen Anwalt gefunden habe.  

 

07.03.2018

Mir wurde von der BGHW eine Liste vom 13.08.2019 über 45 Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW vorgelegt, die ich der Öffentlichkeit und Gerichte nicht zugänglich machen darf und auch das Kopieren wurde mir untersagt.

 

Dazu wurde ich mit einem Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro bedroht und bis zu 2 Jahren Gefängnis wenn ich das Ordnungsgeld nicht herbeischaffen kann.

 

Geheimakten waren schon im Internet und Presse bekannt. 

Die Akten waren aber schon seit dem 14.03.2013 im Internet und auch der Presse seit dem Jahre 2010 bekannt. So war der BGHW klar, die Geheimhaltung ist nicht mehr 100% möglich und haben meine angestrengte Geheimhaltung auch nicht im Internet unterstützt, obwohl ich darum schon am 23.03.2020 nachvollziehbar gebeten habe. Vielmehr hat eine Unterlassungsklage dafür gesorgt, dass ich im Gefängnis gelandet bin. 

Und wurde letztmalig am 06.09.2021 entlassen. Die Presse hat Aktenzugang und hat mich vor dem Gefängnis empfangen. 

 

Es folgen weitere Beweismittel im chronologischen Ablauf

 

09.09.2019

Mein Schreiben an die Staatsanwaltschaft Bremen

 

10.09.2019

Mein Schreiben an das LG Hamburg, mit Beweismittel als Anlage in Kopie

 

Anlage in Kopie: 

05.10.2009 (3 Seiten) werden seit 13.08.2019 unter Nr. 2 geheim gehalten.

17.11.2009

28.11.2009 

 

Anlage in Kopie: 

02.09.2014

Strafanzeige der BGHW gegen meine Person (und Webseite)

 

Das Ermittlungsverfahren gegen meine Person wurde mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Bremen vom 26.05.2015 eingestellt.

 

Anlage in Kopie: 

08.02.2015

26.05.2015

Meine Anschuldigungen bleiben bestehen! 

 

Anlage in Kopie: 

20.06.2018

Bundesbeauftragte für den Datenschutz gibt bekannt:

 

Anlage in Kopie: 

11.07.2019

 

Anlage in Kopie: 

23.07.2019

 

Anlage in Kopie: 

09.09.2019

 

10.10.2019

Anlage

20.03.2019 Schreiben der externen Anwälte halte ich zurück, weil ich keinen                       Ärger bekommen möchte.

20.06.2018 Schreiben der BfDI ist schon oben eingebracht.

 

 

 

28.10.2019

 

25.11.2019

Die BGHW will meine Fragen nicht beantworten.

Wie sich zeigen wird hat die BGHW nun einen Hamburger Anwalt eingeschaltet und meine Akte nicht kennt.

 

Dieser Anwalt kann sich nur auf die mündliche Aussage der BGHW verlassen und kann diese überprüfen, weil er keine Akteneinsicht hat.

 

10.12.2019

Es liegt das Schreiben von dem Hamburger Anwalt vor.

Und soll meine Schreiben an den Datenschutzbeauftragten der BGHW Herrn [7-4] vom 10.10.2019 und 14.10.2019 beantworten.

Sogleich wurde wörtlich deutlich gemacht:

 

"Hinsichtlich dieses Schreiben untersagen wir Ihnen im Übrigen ausdrücklich die Veröffentlichung oder Weitergabe an unberechtigte Dritte."

 

Wie kann ein Anwalt meine Schreiben sachgerecht beantworten, wenn er kein Recht auf Akteneinsicht hat? Insoweit wurde auch nachvollziehbar, dass das Schreiben vom 10.12.2019 überhaupt nicht mit dem Geschehensablauf der Akte im Einklang ist.

 

Und die Öffentlichkeit kann sich auch kein eigenes Urteil bilden.

Insoweit wurde mir ja sogleich die Veröffentlichung von dem Anwalt ausdrücklich untersagt.

 

19.03.2020

Mit dem Antwortschreiben ist sogleich dokumentiert, wer hier was Beantwortet hat.

 

Wie kann ein Anwalt meine Schreiben sachgerecht beantworten, wenn er kein Recht auf Akteneinsicht hat?

 

20.03.2020

Durch das Vorgehen der BGHW werde ich an den finanziellen Abgrund gebracht und in meiner Existenz bedroht.

 

23.03.2020

Mit meinem Schreiben habe ich u. a. dokumentiert, warum die BGHW nicht mehr ihre eigenen Anwälte eingeschaltet hat. 

 

12.06.2020

22.06.2020

Die BGHW konnte sicher sein den Prozess zu gewinnen, weil ich damals keinen Anwalt hatte.

 

 

05.03.2021

Es ist nicht im Interesse der BGHW, dass Akten und Verwaltungsentscheidungen der BGHW kopiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

Damit hat die BGHW ihr Motiv bekannt geben, denn es soll etwas vor der Öffentlichkeit verheimlicht werden und werden nicht nur bloße Pflichtverletzungen sein. 

Die Presse berichtet am 21.10.2021

Die Akten sind aber schon seit dem 14.03.2013 im Internet und sind auch der Presse seit dem Jahre 2010 bekannt. So war der BGHW klar, die Geheimhaltung ist nicht mehr 100% möglich und haben meine angestrengte Geheimhaltung auch nicht unterstützt, obwohl ich darum gebeten habe. Denn die BGHW hat nur das Ziel im Visier, dass ich bestraft werde und wurde mit dem Schreiben der BGHW vom 05.10.2009, 08.04.2011, 07.03.2018 und 05.03.2021 zweifelsfrei dokumentiert. >Klick  

 

seit dem darum auch am 23.03.2020 darum gebeten habe. Vielmehr hat eine Unterlassungsklage dafür gesorgt, dass ich im Gefängnis gelandet bin. 

Und wurde letztmalig am 06.09.2021 entlassen. Die Presse hat Aktenzugang und hat mich vor dem Gefängnis empfangen.